Informationen zum 0% Steuersatz auf Solaranlagen

Wir, als preVent GmbH, möchten darauf hinweisen, dass eine Lieferung Ihrer Bestellung mit 0% Steuersatz nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die nicht nach der neuen Gesetzgebung von dem 0% Steuersatz betroffen sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen. Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern.

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Das Formular für die Befreiung der UST 2023 finden Sie hier im Download:

BEFREIUNG-DER-UST-2023-Formular

 

 

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